Adressverwaltungsvertrag (ADV) mit Google abschließen – so geht´s

Adressverwaltungsvertrag abschließen

Am 25.05.2018 ist nun die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Die massive Abmahnwelle ist – Stand heute – ausgeblieben. Sicherlich gibt es die ein oder andere Abmahnung bzgl. Google Fonts oder wegen einer fehlenden Nicht-Verschlüsselung (SSL-Verschlüsselung) eines Webshops. Alles nicht so krass wie erwartet. Trotzdem solltest Du Deine Webseite nach der DSGVO Richtlinien umsetzen/aufbereiten.

Wenn Du Google Analytics zum tracken Deiner Webseitenbesucher einsetzt, solltest Du laut DSGVO einen Adressverwaltungsvertrag mit Google abschließen. Am besten machst Du das direkt mit Google und verlässt dich dabei nicht auf Deinen Webmaster oder Deine Agentur.

Für den Vertragsabschluss mit Google hast Du zwei Möglichkeiten (Laut datenschutzbeauftragter-info.de  ist es derzeit allerdings noch klärungsbedürftig, ob der Vertrag in Papierform mit Google zwingend notwendig ist, oder ob die online Variante reicht):

Adressverwaltungsvertrag in Papierform

Den ADV kannst Du hier herunterladen http://www.google.com/analytics/terms/de.pdf und ausdrucken. Die fehlenden Daten ausfüllen und unterzeichnet in zweifacher Ausfertigung an Google

Die Adresse lautet:

Contract Administration Department
Google Ireland Ltd.
Gordon House Barrow Street Dublin 4
Ireland

schicken. Während der Bearbeitungszeit solltest Du das Tracking einstellen.

Adressverwaltungsvertrag online schließen

Einfacher und schneller geht’s wie immer online. Mit ein paar Klicks ist der Vertrag mit Google abgeschlossen und das Tracking kann weiterlaufen.

1. Gehe zu https://www.google.de/intl/de/analytics/ und logge Dich über „ANMELDEN“ in Deinen Google Analytics Account ein.

ADV mit Google abschließen - Step 1

2. Klicke links unten auf „VERWALTUNG“

ADV mit Google abschließen - Step 2

3. In der mittleren Spalte findest Du den Menüpunkt „TRACKING INFORMATION“. Nachdem Du geklickt hast, öffnet sich ein Untermenü. Dort wählst Du „DATENAUFBEWAHRUNG“ aus.

ADV mit Google abschließen - Step 3

4. Wähle hier die Aufbewahrungszeit der Nutzerdaten aus.

ADV mit Google abschließen - Step 4

 

Weiterführende Information zum ADV und wie Du Google Analytics rechtskonform einbindest, findest Du auch bei e-recht24.de.

Vielleicht ist auch e-recht24 – Premium (Werbelink) das Richtige für Dich?